, Scheidegger Jürg
Steuern müssen bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden
Urteil des Bundesgerichts Bei Unterhaltsbeiträgen für Kinder wurden Steuern bisher kaum oder gar nicht berücksichtigt.
Das ändert sich nun aufgrund eines höchstrichterlichen Urteils. Damit erhöhen sich die Beiträge teilweise erheblich.
Hier der Artikel im Tages Anzeiger darüber
Der Tagi erwähnt nicht, dass es sich um das Urteil 5A_816/2019 des Bundesgerichts handelt. Die Lektüre lohnt sich. Es stellt sich immer noch die Frage, ob künftig bei der Berechnung des Existenzminimums gestützt auf diesen Bundesgerichtsentscheid die Steuern auch einberechnet werden müssen. Dies wurde in der Vergangenheit immer unterlassen und führte zu finanziellen Notlagen.