mannschafft und der Datenschutz

mannschafft richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung von Daten nach den Vorschriften der Schweizer Datenschutzgesetzgebung. Wir verwenden die Vereinssoftware ClubDesk. Diese speichert alle Daten auf einem Server in der Schweiz. Dieser Server ist nach dem aktuellen Stand der Technik gesichert gegen unbefugtes Eindringen und gegen Datenverlust.

Welche Daten sind erfasst?

Alle Angaben bei der Anmeldung über Internet sind in der Mitgliederverwaltung gespeichert. Ebenso speichern wir Adressen von Interessenten. Sie werden ausschliesslich für den internen Gebrauch im Zusammenhang mit mannschafft-Aktivitäten verwendet. Auf Wunsch geben wir sie einer Beraterin oder einem Berater weiter. Diese verwalten die Angaben der Ratsuchenden in eigener Verantwortung.

Gelegentlich erfahren wir von Erlebnissen, die uns so bedeutend erscheinen, dass wir sie der Öffentlichkeit zugänglich machen möchten. Bevor wir jedoch einen Sachverhalt weiter geben oder öffentlich machen (auch anonym), holen wir Ihr Einverständnis ein. Lesen Sie dazu auch die Medienvereinbarung, die Sie im Rahmen einer Beratung unterzeichnen können.

Cookies und Webanalyse

Cookies sind kleine Informationsdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. ClubDesk verwendet diese um die Darstellung an Ihr Endgerät anzupassen. Wir werten statistisch aus, wie die Ratsuchenden uns gefunden haben. In ihrem Browser können sie einstellen, ob Cookies gespeichert bleiben dürfen. Zudem können Sie auf unserer Web-Site das Speichern von Cookies abschalten. Es bleibt nur ein Cookie mit dieser Einstellung gespeichert. (Noch nicht in Betrieb)

Berichtigung und Löschung von Daten

Jede Person kann die von ihr übermittelten Daten jederzeit korrigieren, aktualisieren bzw. löschen lassen, sofern die Daten nicht aus gesetzlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
Wer Personendaten löschen lassen möchte, kann dies per E-Mail an zentrale@mannschafft.ch verlangen unter Angabe des Grundes.

Gültigkeit dieser Datenschutzerklärung

Diese Erklärung ist auf unserer Web-Site publiziert und wird bei Bedarf aktualisiert.

 

mannschafft-Medienvereinbarung

MEDIENKONTAKTE – EIN ANLIEGEN

Lieber Max Müller

Oft wird mannschafft von Medien (Radio, TV, Zeitungen) um Kontaktmöglichkeiten mit von der Scheidungsproblematik betroffenen Männern gebeten. mannschafft ist interessiert, dass die Optik der Männer in den Medien vermehrt Beachtung findet: Nur dadurch kann langfristig erreicht werden, dass die Scheidungskultur in der Schweiz sich in dem Sinne entwickelt, dass auf die Anliegen der Kinder und der Männer vermehrt Rücksicht genommen wird.

Ihre Adresse werden wir aber selbstverständlich ohne Ihr Einverständnis nicht weitergeben. Oft erlaubt uns die Dringlichkeit der Medienanliegen kaum Rückfragen bei Betroffenen, von denen wir annehmen, dass sie ev. an einem Medienkontakt interessiert wären. Die Weitergabe der Erfahrungen unserer Mitglieder mit Behörden, Gerichten und Anwälten wurde damit in der Vergangenheit leider oft verunmöglicht. Dies ist, so unsere Überzeugung, nicht immer im Sinne unserer Mitglieder.

Wir befragen deshalb neu alle Ratsuchenden vorsorglich, ob sie im obengenannten Fall der Weitergabe ihrer Kontaktadresse, allenfalls ohne weitere Rückfragen unsererseits, zum voraus zustimmen würden. Falls das bei Ihnen der Fall wäre, würde Ihr Berater über Ihre Adresse hinaus selbstverständlich keine weiteren Informationen weitergeben, wozu er sich ja in der Beratungsvereinbarung verpflichtet hat. Dennoch haben wir Verständnis, falls Sie zurzeit zu einem Medienkontakt nicht bereit sind.

Bedenken sie aber, dass sich Ihre Situation bis zu einer allfälligen Medienanfrage in eine Richtung entwickeln könnte, die einen Medienkontakt für Sie eventuell attraktiv machen würde. Weiter wären Sie im Falle einer Medienanfrage in keiner Weise verpflichtet, darauf einzugehen und den Medien über Ihren Fall zu berichten, wenn Sie dies zum gegebenen Zeitpunkt, aus welchem Grund auch immer, nicht in Betracht ziehen würden. Die Medienvertreter werden von uns jeweils angewiesen, bei den kontaktbereiten Männern zu fragen, ob sie allenfalls bereits wären, über ihren Fall zu berichten. Es würde Ihnen auch frei stehen, Ihre Kooperation mit einem Medium allenfalls mit Bedingungen zu verknüpfen (z.B. keine Namensnennung, kein Bild, Freigabe zum Druck durch Sie, usw.).

Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihren Berater für diesen Fall mit Ihrer Unterschrift zur Weitergabe Ihrer Kontaktadresse zu ermächtigen. Fühlen sie sich aber frei, davon abzusehen, wenn Sie sich dazu im Moment nicht in der Lage fühlen.