Merkblätter
 

mannschafft hat eine Reihe von Merkblättern herausgegeben, die wichtige Informationen für Ihren Trennungs- bzw. Scheidungsfall beinhalten.

Wenn Sie selbst weitere solche Informationen besitzen und mit anderen teilen wollen, bitten wir Sie uns zu schreiben.

Gemeinsame elterliche Sorge

Die neue Gesetzgebung zur gemeinsamen elterlichen Sorge tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Ab dann können Väter ohne Sorgerecht die gemeinsame Sorge für ihre Kinder beantragen. Für geschiedene Väter besteht die Einschränkung, dass die Scheidung nach dem 1. Juli 2009 stattgefunden haben muss. Anträge für die gemeinsame elterliche Sorge für Kinder, die am 1. Juli 2014 bereits auf der Welt sind, müssen innert Jahresfrist d.h. bis am 30.Juni 2015 gestellt werden.

Je nach dem, ob die Eltern geschieden sind oder nicht verheiratet waren und ob sie den Antrag gemeinsam stellen oder nicht, ist eine andere Behörde zuständig. Die Einzelheiten finden Sie in den Merkblättern. Die Merkblätter und Antragsformulare für geschiedene und nicht verheiratete Väter finden Sie hier:

hier geht's zum Merkblatt für geschiedene Eltern
hier geht's zum Antragsformular für geschiedene Eltern


hier geht's zum Merkblatt für nicht verheiratete Eltern
hier geht's zum Antragsformular für nicht verheiratete Eltern

Akteneinsicht

In Prozessen und Verfahren entstehen Akten, von denen Betroffene üblicherweise nicht automatisch in Kenntnis gesetzt werden und nicht automatisch eine Kopie erhalten. Im Laufe des Verfahrens ist es für Betroffene deshalb oft angezeigt und empfehlenswert, Akteneinsicht zu verlangen, um sich über den Gang der Dinge auf dem Laufenden zu halten und darauf rechtzeitig und angepasst reagieren zu können.

Merkblatt Akteneinsicht 

Auskunftsrecht

Nicht sorgeberechtigte Väter teilen uns häufiger mit, dass die Lehrkräfte ihrer Kinder ihnen wichtige Informationen verweigern. Der Kanton Zürich hat in einem Merkblatt klare Regelungen aufgestellt, wie Väter ihr gesetzliches Recht zur Information über die Leistungen ihrer Kinder wahrnehmen können.

Merkblatt Auskunftsrecht Volksschulamt

Merkblatt Informationsansprüche, Datenschutzbeauftragter Kt. Zürich

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